Rechnung schreiben in Österreich – was muss drauf?
Wer in Österreich eine Rechnung stellt, muss eine Reihe von Pflichtangaben nach § 11 UStG erfüllen. Fehlt eine davon, kann dein Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Pflichtangaben nach § 11 UStG
- Name & Anschrift des Leistenden
- Name & Anschrift des Leistungsempfängers
- Art und Umfang der Leistung
- Leistungsdatum / -zeitraum
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- UID-Nummer des Ausstellers
- Nettobetrag + Steuersatz + Steuerbetrag
Bei Rechnungen über 10.000 Euro (brutto) muss zusätzlich die UID des Kunden angegeben werden.
Kleinunternehmer-Rechnung in Österreich
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich eine neue Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto pro Kalenderjahr. Auf der Rechnung darf keine Steuer ausgewiesen werden – stattdessen ist dieser Befreiungshinweis Pflicht:
„Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."
Neu seit 2025: Wird die Grenze um maximal 10 % überschritten, dürfen Rechnungen bis Jahresende weiterhin ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. FixRechnung fügt den Hinweis automatisch ein, sobald du den Kleinunternehmer-Modus aktivierst.
Was ist eine Honorarnote?
In Österreich wird häufig der Begriff Honorarnote verwendet – er meint dasselbe wie Rechnung, wird aber oft von Freiberuflern wie Ärzten, Anwälten oder Kreativen benutzt. Die Pflichtangaben sind identisch. Auch für Honorarnoten kannst du FixRechnung nutzen.
Brauche ich eine Buchhaltungs-Software?
Für Selbstständige, die gelegentlich fakturieren, ist ein kostenloses Browser-Tool wie FixRechnung oft die schnellste Lösung. Wer häufig Rechnungen schreibt und Ausgaben verwalten möchte, profitiert langfristig von einer Buchhaltungs-Software.