Pflichtangaben einer Rechnung in Österreich (§ 11 UStG)
Wer in Österreich eine Rechnung ausstellt, muss bestimmte Angaben zwingend angeben. Fehlt auch nur eine davon, kann dein Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen – und du riskierst Probleme bei einer Prüfung. Hier ist die vollständige Liste, einfach erklärt.
Die vollständige Checkliste nach § 11 UStG
- ✓Name und Anschrift des AusstellersDein vollständiger Name (bzw. Firmenname) und deine Geschäftsadresse.
- ✓Name und Anschrift des LeistungsempfängersName und Adresse deines Kunden. Bei Rechnungen über 10.000 € brutto auch die UID des Kunden.
- ✓Art und Umfang der LeistungWas hast du geliefert oder geleistet? Menge, Bezeichnung, Stückzahl – so genau, dass der Leistungsinhalt klar erkennbar ist.
- ✓Leistungsdatum bzw. LeistungszeitraumWann wurde die Leistung erbracht – nicht zu verwechseln mit dem Rechnungsdatum.
- ✓AusstellungsdatumDas Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde.
- ✓Fortlaufende RechnungsnummerEine eindeutige, aufsteigende Nummer. Das Schema ist frei wählbar (z. B. 2026-001).
- ✓UID-Nummer des AusstellersDeine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ATU…). Kleinunternehmer ohne UID können diese weglassen.
- ✓Nettobetrag, Steuersatz und SteuerbetragDas Entgelt vor Steuer, der angewandte Steuersatz (20 %, 13 %, 10 % oder 0 %) und der daraus resultierende Steuerbetrag.
- ✓Gesamtbetrag (Brutto)Der Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer.
Besonderheiten nach Rechnungsbetrag
| Rechnungsbetrag (brutto) | Besonderheit |
|---|---|
| Bis 400 € | Vereinfachte Kleinbetragsrechnung möglich – weniger Pflichtangaben (kein Empfängername nötig) |
| 400 € bis 10.000 € | Volle Pflichtangaben nach § 11 UStG |
| Über 10.000 € | Zusätzlich: UID-Nummer des Kunden ist Pflicht |
Kleinbetragsrechnung (bis 400 € brutto)
Bei Rechnungen bis 400 Euro brutto reichen vereinfachte Angaben gemäß § 11 Abs. 6 UStG:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Leistungsdatum und Ausstellungsdatum
- Menge und Bezeichnung der Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag)
- Steuersatz
Der Name des Empfängers ist bei Kleinbetragsrechnungen nicht zwingend erforderlich.
Kleinunternehmer: abweichende Regeln
Wer die Kleinunternehmerregelung (bis 55.000 € Jahresumsatz brutto) nutzt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Statt Steuersatz und Steuerbetrag ist dieser Hinweis Pflicht:
„Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."
Alles dazu im Artikel: Kleinunternehmer-Rechnung in Österreich.
Häufige Fehler auf Rechnungen
- Leistungsdatum fehlt – das ist nicht das Rechnungsdatum, sondern wann du geleistet hast.
- UID vergessen – Kunden können ohne deine UID keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
- Keine fortlaufende Nummer – die Nummer muss eindeutig und aufsteigend sein.
- USt als Kleinunternehmer ausgewiesen – wer Steuer ausweist, schuldet sie, auch wenn er befreit ist.
- Leistung zu vage beschrieben – „Beratung" allein reicht oft nicht; besser: „Unternehmensberatung – Strategie-Workshop, 4 Stunden, 15.06.2026".
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Jetzt Rechnung erstellen →Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die Angaben beziehen sich auf das österreichische UStG, Stand 2025/2026.