Pflichtangaben einer Rechnung in Österreich (§ 11 UStG)

Wer in Österreich eine Rechnung ausstellt, muss bestimmte Angaben zwingend angeben. Fehlt auch nur eine davon, kann dein Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen – und du riskierst Probleme bei einer Prüfung. Hier ist die vollständige Liste, einfach erklärt.

Die vollständige Checkliste nach § 11 UStG

FixRechnung enthält alle diese Felder automatisch. Du musst nur ausfüllen – das Format stimmt immer.

Besonderheiten nach Rechnungsbetrag

Rechnungsbetrag (brutto)Besonderheit
Bis 400 €Vereinfachte Kleinbetragsrechnung möglich – weniger Pflichtangaben (kein Empfängername nötig)
400 € bis 10.000 €Volle Pflichtangaben nach § 11 UStG
Über 10.000 €Zusätzlich: UID-Nummer des Kunden ist Pflicht

Kleinbetragsrechnung (bis 400 € brutto)

Bei Rechnungen bis 400 Euro brutto reichen vereinfachte Angaben gemäß § 11 Abs. 6 UStG:

Der Name des Empfängers ist bei Kleinbetragsrechnungen nicht zwingend erforderlich.

Kleinunternehmer: abweichende Regeln

Wer die Kleinunternehmerregelung (bis 55.000 € Jahresumsatz brutto) nutzt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Statt Steuersatz und Steuerbetrag ist dieser Hinweis Pflicht:

„Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."

Alles dazu im Artikel: Kleinunternehmer-Rechnung in Österreich.

Häufige Fehler auf Rechnungen

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die Angaben beziehen sich auf das österreichische UStG, Stand: 14.09.2026.

Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung in Österreich enthalten?
Name und Anschrift des Ausstellers und Empfängers, Art und Umfang der Leistung, Leistungsdatum, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag sowie die UID-Nummer des Ausstellers.
Ab welchem Betrag muss die UID des Kunden angegeben werden?
Ab einem Rechnungsbetrag von 10.000 Euro brutto muss zusätzlich die UID-Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung stehen.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung in Österreich?
Rechnungen bis 400 Euro brutto gelten als Kleinbetragsrechnung und benötigen weniger Pflichtangaben: Name und Anschrift des Ausstellers, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Entgelt und Steuerbetrag sowie Steuersatz.