Honorarnote schreiben in Österreich – Vorlage & Pflichtangaben

In Österreich ist die Honorarnote vor allem bei Freiberuflern gebräuchlich – von Ärztinnen über Anwälte bis hin zu Kreativschaffenden. Was genau dahintersteckt, was draufgehören muss und wie du in wenigen Minuten eine korrekte Honorarnote erstellst.

Was ist eine Honorarnote?

Eine Honorarnote ist rechtlich dasselbe wie eine Rechnung. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen (honorarium = Ehrengeschenk, Vergütung) und wird in Österreich traditionell für Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit verwendet. Die Pflichtangaben nach § 11 UStG sind identisch mit einer normalen Rechnung.

✔ Honorarnote = Rechnung. Du kannst FixRechnung genauso für eine Honorarnote verwenden – einfach „Honorarnote" als Titel eintragen statt „Rechnung", falls gewünscht.

Wer stellt üblicherweise eine Honorarnote aus?

Unterschied: Honorarnote vs. Rechnung vs. Quittung

BegriffBedeutungPflichtangaben nach § 11 UStG?
HonorarnoteRechnung für freiberufliche LeistungenJa, identisch
RechnungAllgemeiner Begriff für LeistungsabrechnungJa
QuittungBestätigung einer bereits erfolgten ZahlungNein (vereinfacht)

Pflichtangaben auf der Honorarnote

Als Kleinunternehmer (unter 55.000 € Jahresumsatz) entfällt der USt-Ausweis – dafür ist der Befreiungshinweis Pflicht: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."

Details dazu im Artikel: Kleinunternehmer-Rechnung in Österreich.

Honorarnote ohne Gewerbe – ist das erlaubt?

Ja. Viele freiberufliche Tätigkeiten benötigen in Österreich keinen Gewerbeschein: wissenschaftliche, künstlerische, literarische oder lehrende Tätigkeiten, Gutachtertätigkeiten, gelegentliche Vorträge u. v. m. Wie die Vergütung steuerlich einzuordnen ist, hängt davon ab, ob du das einmalig oder wiederholt machst: Ein echter Einzelfall zählt als sonstige Einkünfte (§ 29 Z 3 EStG, bis 220 € im Jahr steuerfrei). Übst du die Tätigkeit dagegen wiederholt aus, giltst du steuerlich als Neue:r Selbständige:r – dann sind es Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG), und ab einem Jahresgewinn von 6.613,20 € (2026) kommt die SVS-Pflicht dazu.

Bei regelmäßiger, gewerbsmäßiger Tätigkeit hingegen ist ein Gewerbeschein erforderlich. Im Zweifel: kurze Anfrage bei der Wirtschaftskammer oder Steuerberatung.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung. Angaben beziehen sich auf Österreich, Stand: 14.09.2026.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Honorarnote und Rechnung?
Rechtlich keiner. Honorarnote ist ein österreichischer Begriff, der hauptsächlich von Freiberuflern (Ärzte, Anwälte, Kreative) verwendet wird. Die Pflichtangaben nach § 11 UStG sind identisch.
Braucht eine Honorarnote eine fortlaufende Nummer?
Ja. Auch Honorarnoten müssen eine fortlaufende, eindeutige Nummer tragen. Das ist eine Pflichtangabe nach § 11 UStG.
Kann ich eine Honorarnote ohne Gewerbe ausstellen?
Ja, für freiberufliche Tätigkeiten (z. B. Vorträge, künstlerische Leistungen, gelegentliche Beratung) ist in Österreich kein Gewerbeschein erforderlich. Bei einem echten Einzelfall zählt das als sonstige Einkünfte (§ 29 EStG); übst du die Tätigkeit wiederholt aus, giltst du als Neue:r Selbständige:r mit SVS-Pflicht ab 6.613,20 € Jahresgewinn (2026).