Honorarnote schreiben in Österreich – Vorlage & Pflichtangaben
In Österreich ist die Honorarnote vor allem bei Freiberuflern gebräuchlich – von Ärztinnen über Anwälte bis hin zu Kreativschaffenden. Was genau dahintersteckt, was draufgehören muss und wie du in wenigen Minuten eine korrekte Honorarnote erstellst.
Was ist eine Honorarnote?
Eine Honorarnote ist rechtlich dasselbe wie eine Rechnung. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen (honorarium = Ehrengeschenk, Vergütung) und wird in Österreich traditionell für Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit verwendet. Die Pflichtangaben nach § 11 UStG sind identisch mit einer normalen Rechnung.
Wer stellt üblicherweise eine Honorarnote aus?
- Freiberufler ohne Gewerbe (Vorträge, künstlerische Leistungen, Gutachten)
- Ärzte, Psychologen, Therapeuten (Wahlarzt-Leistungen)
- Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
- Kreativberufe: Grafiker, Fotografen, Texter, Musiker
- Gelegentliche Berater und Lehrende
Unterschied: Honorarnote vs. Rechnung vs. Quittung
| Begriff | Bedeutung | Pflichtangaben nach § 11 UStG? |
|---|---|---|
| Honorarnote | Rechnung für freiberufliche Leistungen | Ja, identisch |
| Rechnung | Allgemeiner Begriff für Leistungsabrechnung | Ja |
| Quittung | Bestätigung einer bereits erfolgten Zahlung | Nein (vereinfacht) |
Pflichtangaben auf der Honorarnote
- Name & Anschrift des Ausstellers
- Name & Anschrift des Empfängers
- Art und Umfang der Leistung
- Leistungsdatum / -zeitraum
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Nummer
- Nettobetrag + Steuersatz + Steuerbetrag
Als Kleinunternehmer (unter 55.000 € Jahresumsatz) entfällt der USt-Ausweis – dafür ist der Befreiungshinweis Pflicht: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."
Details dazu im Artikel: Kleinunternehmer-Rechnung in Österreich.
Honorarnote ohne Gewerbe – ist das erlaubt?
Ja. Viele freiberufliche Tätigkeiten benötigen in Österreich keinen Gewerbeschein: wissenschaftliche, künstlerische, literarische oder lehrende Tätigkeiten, Gutachtertätigkeiten, gelegentliche Vorträge u. v. m. Die Vergütung gilt steuerlich als sonstige Einkünfte (§ 29 EStG) und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Bei regelmäßiger, gewerbsmäßiger Tätigkeit hingegen ist ein Gewerbeschein erforderlich. Im Zweifel: kurze Anfrage bei der Wirtschaftskammer oder Steuerberatung.
Honorarnote kostenlos erstellen – mit allen Pflichtangaben, direkt als PDF
Jetzt Honorarnote erstellen →Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung.