Rechnung als Kleinunternehmer in Österreich – so machst du es richtig
Als Kleinunternehmer verrechnest du keine Umsatzsteuer – dafür gelten ein paar Besonderheiten auf der Rechnung. Hier erfährst du, welche Angaben Pflicht sind, welcher Hinweis nicht fehlen darf und wie du in zwei Minuten eine korrekte Rechnung erstellst.
Wer gilt als Kleinunternehmer? (Stand 2025/2026)
Seit 1. Jänner 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 55.000 Euro brutto pro Kalenderjahr (davor: 35.000 Euro netto). Wer darunter bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und verrechnet keine Umsatzsteuer.
Neu ist außerdem eine 10-%-Toleranz: Überschreitest du die Grenze im laufenden Jahr um höchstens 10 %, darfst du bis Jahresende weiter ohne Umsatzsteuer fakturieren – erst darüber wird es steuerpflichtig.
Das muss auf die Kleinunternehmer-Rechnung
- Name & Anschrift des Leistenden
- Name & Anschrift des Kunden
- Art und Umfang der Leistung
- Leistungsdatum / -zeitraum
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsbetrag (ohne USt)
- Befreiungshinweis (Pflicht!)
Der Befreiungshinweis ist das entscheidende Merkmal einer Kleinunternehmer-Rechnung. Er muss genau so lauten:
FixRechnung fügt diesen Hinweis automatisch ein, sobald du den Kleinunternehmer-Modus aktivierst. Du musst nichts manuell eingeben.
Bei Rechnungen über 10.000 Euro brutto muss zusätzlich die UID-Nummer des Kunden angegeben werden.
Der häufigste und teuerste Fehler
So erstellst du die Rechnung – in 3 Schritten
- Daten eintragen: Deine Firma, der Kunde, Leistungsbeschreibung, Datum und Rechnungsnummer.
- Kleinunternehmer-Modus aktivieren: Häkchen setzen – USt verschwindet, Befreiungshinweis erscheint automatisch.
- Als PDF speichern: Klick auf „Als PDF speichern", fertig zum Versenden.
Jetzt direkt starten – kostenlos, kein Login, alle Pflichtangaben inklusive
Kleinunternehmer-Rechnung erstellen →Häufige Fragen
Brauche ich eine UID-Nummer als Kleinunternehmer?
Nein, nicht zwingend. Kleinunternehmer sind in der Regel nicht zur USt-Registrierung verpflichtet und haben deshalb oft keine UID. Auf deiner Rechnung muss daher auch keine UID stehen – außer du hast freiwillig eine beantragt.
Was passiert, wenn ich die 55.000-Euro-Grenze überschreite?
Überschreitest du die Grenze um mehr als 10 %, wechselst du ab dem Folgejahr automatisch in die Regelbesteuerung und musst Umsatzsteuer verrechnen. Du musst dann auch eine USt-Voranmeldung einreichen. Empfehlung: Lass das deine Steuerberatung rechtzeitig begleiten.
Kann ich als Privatperson eine Rechnung ausstellen?
Ja, auch als Privatperson (ohne Gewerbe) kannst du in Österreich eine Rechnung für gelegentliche Leistungen ausstellen. Lies dazu unseren Artikel Erste Rechnung im Nebenerwerb.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei Unsicherheiten – etwa beim Wechsel in die Regelbesteuerung oder bei EU-Geschäften – bitte eine Steuerberatung kontaktieren.