Erste Rechnung schreiben im Nebenerwerb – Anleitung für Österreich
Du hast einen ersten Auftrag bekommen und sollst eine Rechnung schreiben – weißt aber nicht genau, wie das geht? Diese Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch alles, was du als Einsteiger oder Nebenerwerbler in Österreich wissen musst.
Schritt 1: Brauche ich ein Gewerbe?
Das ist die häufigste erste Frage – und die Antwort hängt von der Tätigkeit ab.
Kein Gewerbeschein nötig für freiberufliche Tätigkeiten wie:
- Künstlerische oder kreative Leistungen (Grafik, Fotografie, Musik, Text)
- Wissenschaftliche oder lehrende Tätigkeiten (Nachhilfe, Vorträge, Seminare)
- Gutachtertätigkeiten und gelegentliche Beratung
- Schriftstellerische Tätigkeiten
Gewerbeschein erforderlich bei regelmäßiger, gewerbsmäßiger Tätigkeit – z. B. Handel, Handwerk, laufende Dienstleistungen. Im Zweifel kurze Anfrage bei der Wirtschaftskammer Österreich – die erste Auskunft ist kostenlos.
Schritt 2: Umsatzsteuer – ja oder nein?
Als Einsteiger bleibst du wahrscheinlich unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto pro Jahr. Das bedeutet:
- Du verrechnest keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
- Du brauchst keine USt-Voranmeldung abzugeben
- Dafür kannst du dir auch keine Vorsteuer zurückholen
- Auf jeder Rechnung muss der Befreiungshinweis stehen: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."
Schritt 3: Was kommt auf die Rechnung?
Für die erste Rechnung brauchst du:
- Deinen Namen und deine Adresse
- Name und Adresse des Kunden
- Leistungsbeschreibung – was hast du genau gemacht?
- Leistungsdatum – wann hast du die Leistung erbracht?
- Ausstellungsdatum – heute
- Rechnungsnummer – fang mit 001 an, z. B. 2026-001
- Betrag – dein Honorar
- Befreiungshinweis (als Kleinunternehmer)
- Zahlungsinformationen – deine IBAN, Zahlungsziel
Schritt 4: Rechnungsnummer vergeben
Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und eindeutig sein – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Schema ist dir überlassen. Empfehlung für den Start:
2026-001 → 2026-002 → 2026-003 …
FixRechnung zählt die Nummer bei jeder neuen Rechnung automatisch hoch – du musst dich darum nicht kümmern.
Schritt 5: Steuern nicht vergessen
Auch wenn du keine Umsatzsteuer verrechnest – die Einnahmen müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wichtige Grenzen:
- Ab 730 € Nebeneinkünften pro Jahr besteht Pflicht zur Einkommensteuererklärung (auch wenn du sonst angestellt bist)
- Einkommensteuer fällt erst ab dem Grundfreibetrag an (12.816 € im Jahr 2025, gesamtes Einkommen)
- Ausgaben für deine Tätigkeit (Materialien, Software, anteiliges Homeoffice) können als Betriebsausgaben abgesetzt werden
So erstellst du deine erste Rechnung – in 2 Minuten
- FixRechnung öffnenKein Login, kein Download – einfach tool.html aufrufen und loslegen.
- Deine Daten eintragenName, Adresse, IBAN – wird beim nächsten Mal automatisch gespeichert.
- Kundendaten und Leistung eintragenName und Adresse des Kunden, Leistungsbeschreibung, Datum, Betrag.
- Kleinunternehmer-Häkchen setzenDamit wird keine USt ausgewiesen und der Befreiungshinweis erscheint automatisch.
- Als PDF speichern und versendenKlick auf „Als PDF speichern" – fertig. Per E-Mail an den Kunden schicken.
Erste Rechnung in 2 Minuten – kostenlos, kein Login, alle Pflichtangaben inklusive
Jetzt erste Rechnung erstellen →Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben beziehen sich auf Österreich, Stand 2025/2026.