Erste Rechnung schreiben im Nebenerwerb – Anleitung für Österreich

Du hast einen ersten Auftrag bekommen und sollst eine Rechnung schreiben – weißt aber nicht genau, wie das geht? Diese Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch alles, was du als Einsteiger oder Nebenerwerbler in Österreich wissen musst.

Schritt 1: Brauche ich ein Gewerbe?

Das ist die häufigste erste Frage – und die Antwort hängt von der Tätigkeit ab.

Kein Gewerbeschein nötig für freiberufliche Tätigkeiten wie:

Gewerbeschein erforderlich bei regelmäßiger, gewerbsmäßiger Tätigkeit – z. B. Handel, Handwerk, laufende Dienstleistungen. Im Zweifel kurze Anfrage bei der Wirtschaftskammer Österreich – die erste Auskunft ist kostenlos.

💡 Kein Gewerbeschein heißt noch nicht „sonstige Einkünfte": Ist es wirklich einmalig, zählt es als Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG, bis 220 €/Jahr steuerfrei). Machst du es wiederholt, giltst du als Neue:r Selbständige:r (§ 22 EStG) – ab 6.613,20 € Jahresgewinn (2026) kommt dann auch die SVS-Pflicht dazu.

Schritt 2: Umsatzsteuer – ja oder nein?

Als Einsteiger bleibst du wahrscheinlich unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto pro Jahr. Das bedeutet:

⚠️ Nie Umsatzsteuer auf einer Kleinunternehmer-Rechnung ausweisen – auch nicht irrtümlich. Wer USt schreibt, schuldet sie dem Finanzamt.

Schritt 3: Was kommt auf die Rechnung?

Für die erste Rechnung brauchst du:

Schritt 4: Rechnungsnummer vergeben

Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und eindeutig sein – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Schema ist dir überlassen. Empfehlung für den Start:

2026-001 → 2026-002 → 2026-003 …

FixRechnung zählt die Nummer bei jeder neuen Rechnung automatisch hoch – du musst dich darum nicht kümmern.

Schritt 5: Steuern nicht vergessen

Auch wenn du keine Umsatzsteuer verrechnest – die Einnahmen müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wichtige Grenzen:

💡 Tipp: Heb alle Belege auf und führ eine einfache Liste deiner Einnahmen und Ausgaben. Das spart viel Zeit beim Steuerausgleich.

So erstellst du deine erste Rechnung – in 2 Minuten

  1. FixRechnung öffnen
    Kein Login, kein Download – einfach tool.html aufrufen und loslegen.
  2. Deine Daten eintragen
    Name, Adresse, IBAN – wird beim nächsten Mal automatisch gespeichert.
  3. Kundendaten und Leistung eintragen
    Name und Adresse des Kunden, Leistungsbeschreibung, Datum, Betrag.
  4. Kleinunternehmer-Häkchen setzen
    Damit wird keine USt ausgewiesen und der Befreiungshinweis erscheint automatisch.
  5. Als PDF speichern und versenden
    Klick auf „Als PDF speichern" – fertig. Per E-Mail an den Kunden schicken.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben beziehen sich auf Österreich, Stand: 14.09.2026.

Häufige Fragen

Kann ich im Nebenerwerb eine Rechnung schreiben ohne Gewerbe?
Ja, für freiberufliche Tätigkeiten (künstlerisch, wissenschaftlich, lehrend, gelegentliche Beratung) ist in Österreich kein Gewerbeschein erforderlich. Steuerlich zählt das bei einmaligen Leistungen als sonstige Einkünfte (§ 29 EStG, bis 220 €/Jahr steuerfrei); machst du es wiederholt, giltst du als Neue Selbständige mit SVS-Pflicht ab 6.613,20 € Jahresgewinn (2026).
Muss ich als Nebenerwerbler Umsatzsteuer verrechnen?
Nicht wenn du unter der Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro brutto pro Jahr bleibst. Dann stellst du Rechnungen ohne USt aus und fügst den Befreiungshinweis hinzu.
Ab welchem Betrag muss ich Einkommensteuer zahlen?
Die erste Tarifstufe der Einkommensteuer liegt 2026 bei 13.539 Euro – bis dahin fällt keine Einkommensteuer an. Bei Nebeneinkünften über 730 Euro pro Jahr besteht unabhängig davon Pflicht zur Einkommensteuererklärung.